AGB im Detail
Allgemeine Geschäftsbedingungen
NachlassBlick24.de
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der T4M GmbH, Torsten Schmitz (nachfolgend "NachlassBlick24"), und dem Auftraggeber über Dienstleistungen der Nachlasssicherung, Inventarisierung, Dokumentation, Verwahrung und Koordination.
Vollständige AGB
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der T4M GmbH, Torsten Schmitz (nachfolgend "NachlassBlick24"), und dem Auftraggeber über Dienstleistungen der Nachlasssicherung, Inventarisierung, Dokumentation, Verwahrung und Koordination.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, NachlassBlick24 stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) NachlassBlick24 erbringt folgende Dienstleistungen im Auftrag des Auftraggebers:
a) Live-Video-Begehung von Wohnungen und Immobilien per Videokonferenz (Zoom, FaceTime, WhatsApp, Teams)
b) Aufgezeichnete Begehung (falls Live-Video technisch nicht möglich)
c) Fotodokumentation und systematische Inventarisierung
d) Sicherung von Wertgegenständen, Dokumenten und Bargeld
e) Einlagerung gesicherter Gegenstände
f) Versand (versichert) an den Auftraggeber oder benannte Dritte
g) Persönliche Übergabe gesicherter Gegenstände
h) Kopierservice von Dokumenten vor Versand der Originale
i) Sofortmaßnahmen in der Wohnung (Heizung, Wasser, Fenster, Tiere, Müll, Zählerstände)
j) Koordination von Folgedienstleistern (Entrümpler, Makler, Speditionen, Auktionshäuser)
k) Gold- und Schmuckverwertung über zertifizierte Partner
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem unterzeichneten Auftragsformular.
(3) NachlassBlick24 erbringt keine Rechtsberatung, keine Vermögensverwaltung und keine Nachlassverwaltung im Sinne des BGB. Die Dienstleistung beschränkt sich auf operative Tätigkeiten vor Ort.
§ 3 Vertragsschluss und Beauftragung
(1) Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Auftragsformulars (schriftlich, per E-Mail oder digital) durch beide Parteien zustande.
(2) Eine mündliche Beauftragung (z.B. telefonisch) ist nur wirksam, wenn sie innerhalb von 48 Stunden schriftlich bestätigt wird.
(3) Bei Express-Einsätzen (innerhalb von 24 Stunden) genügt eine Beauftragung per E-Mail an info@nachlassblick24.de mit Bestätigung des Auftraggebers. Das unterzeichnete Auftragsformular ist spätestens vor der Herausgabe gesicherter Gegenstände nachzureichen.
§ 4 Berechtigung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber versichert, zur Beauftragung der beschriebenen Leistungen berechtigt zu sein. Berechtigt sind insbesondere:
a) Erben und Miterben
b) Bevollmächtigte (Vorsorgevollmacht, postmortale Vollmacht)
c) Gerichtlich bestellte Nachlasspfleger
d) Berufsbetreuer mit entsprechendem Aufgabenkreis
e) Testamentsvollstrecker
(2) Der Auftraggeber legt zum Nachweis seiner Berechtigung mindestens folgende Unterlagen vor:
Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
Sterbeurkunde (Kopie) oder Nachweis des Heimeinzugs
Soweit vorhanden: Erbschein, eröffnetes Testament, Vorsorgevollmacht oder gerichtliche Bestellung
(3) Liegt zum Zeitpunkt der Beauftragung noch kein Erbschein vor, genügt vorläufig die Sterbeurkunde in Verbindung mit dem Personalausweis und der Erklärung gemäß § 4 Abs. 4.
(4) Der Auftraggeber erklärt im Auftragsformular, dass er zur Beauftragung berechtigt ist und stellt NachlassBlick24 von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die daraus resultieren, dass diese Berechtigung nicht oder nicht vollständig bestand (Freistellungserklärung).
§ 5 Erbengemeinschaften
(1) Bei Erbengemeinschaften soll die Zustimmung aller Miterben zur Beauftragung eingeholt werden. NachlassBlick24 informiert alle im Auftragsformular genannten Miterben über den Termin der Begehung.
(2) Alle Miterben können per Video an der Begehung teilnehmen.
(3) Die Herausgabe gesicherter Gegenstände an einen einzelnen Miterben erfolgt nur mit schriftlicher Zustimmung aller übrigen Miterben oder bei Vorlage eines Erbscheins, der die alleinige Berechtigung nachweist.
(4) NachlassBlick24 haftet nicht für Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft.
§ 6 Durchführung der Begehung
(1) Die Begehung erfolgt grundsätzlich als Live-Videoübertragung. Der Auftraggeber ist während der gesamten Begehung per Video zugeschaltet und kann Anweisungen erteilen.
(2) Ist eine Live-Videoübertragung aus technischen Gründen nicht möglich (kein Mobilfunkempfang, kein WLAN), erfolgt die Begehung aufgezeichnet. Der Auftraggeber erhält die vollständige Aufzeichnung innerhalb von 24 Stunden.
(3) NachlassBlick24 ist berechtigt, die Begehung abzubrechen, wenn:
a) Zweifel an der Legitimation des Auftraggebers bestehen
b) eine Gefährdung für Leib und Leben vorliegt
c) die Dokumentation nicht sichergestellt werden kann
d) illegale Gegenstände gefunden werden (vgl. § 10)
(4) Bei Abbruch wird die bis dahin erbrachte Leistung anteilig berechnet.
§ 7 Dokumentation und Online-Register
(1) Die Begehung wird vollständig per Video aufgezeichnet. Zusätzlich erfolgt eine Fotodokumentation aller Räume und gesicherter Gegenstände.
(2) Der Auftraggeber erhält innerhalb von 24 Stunden nach der Begehung:
a) Inventarbericht als PDF (mit Fotos, Zeitstempeln, Fundorten)
b) Videoaufzeichnung der Begehung
c) Zugang zu einem geschützten Online-Register mit allen Daten
(3) Die Aufnahmen und Daten werden 90 Tage nach Abschluss des Auftrags gelöscht, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
(4) Die Aufnahmen dienen ausschließlich der Dokumentation gegenüber dem Auftraggeber. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung.
§ 8 Sicherung und Verwahrung
(1) Gegenstände werden nur auf ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers (live per Video oder schriftlich) gesichert und aus der Wohnung entnommen.
(2) Gesicherte Gegenstände werden in verschlossenen, versiegelten Behältnissen verwahrt. Die Verwahrung erfolgt in versicherten Räumlichkeiten.
(3) Die kostenfreie Verwahrungsfrist beträgt 30 Tage ab Sicherung. Danach fällt eine Lagergebühr von 2,00 € pro Tag an.
(4) Nach 90 Tagen ohne Rückmeldung des Auftraggebers erfolgt eine schriftliche Mahnung per Einschreiben. Eine Verwertung oder Entsorgung verwahrter Gegenstände erfolgt ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers.
§ 9 Herausgabe
(1) Die Herausgabe gesicherter Gegenstände erfolgt ausschließlich an:
a) den Auftraggeber persönlich
b) eine vom Auftraggeber schriftlich bevollmächtigte Person
(2) Für die Herausgabe folgender Gegenstände ist zusätzlich ein Erbschein oder ein eröffnetes Testament erforderlich:
Bargeld über 500 €
Schmuck und Gold
Kfz-Briefe (Originale)
Physische Wertpapiere und Sparbücher
(3) Persönliche Übergabe ist zwingend bei: Bargeld, Schmuck, Gold, Edelmetallen, Kfz-Briefen (Original), physischen Wertpapieren und Sparbüchern. Ein Versand dieser Gegenstände ist ausgeschlossen.
(4) Alle übrigen Gegenstände können auf Wunsch per versichertem Versand (Einschreiben Eigenhändig) zugestellt werden. Das Transportrisiko trägt der Auftraggeber nach Übergabe an den Versanddienstleister.
(5) Dokumente werden vor dem Versand kopiert/gescannt und im Online-Register hinterlegt.
(6) Jede Herausgabe wird mit Übergabeprotokoll (Fotos, Unterschrift beider Seiten, Datum) dokumentiert.
§ 10 Illegale Gegenstände
(1) Bei Fund von Waffen, Munition, Betäubungsmitteln, kinderpornografischem Material oder sonstigen offensichtlich illegalen Gegenständen wird die Begehung sofort unterbrochen.
(2) Der Auftraggeber wird unverzüglich informiert.
(3) NachlassBlick24 ist berechtigt und gegebenenfalls gesetzlich verpflichtet, die zuständigen Behörden (Polizei, Waffenbehörde) zu informieren.
(4) Waffen und Munition werden nicht gesichert, nicht transportiert und nicht verwahrt. Der Auftraggeber wird auf seine Meldepflicht nach § 20 WaffG hingewiesen.
(5) Bei Fund von Betäubungsmitteln in geringen Mengen (Verdacht auf Eigenkonsum) wird der Auftraggeber informiert, bei größeren Mengen (Verdacht auf Handel) werden zusätzlich die Behörden informiert.
§ 11 Schlüssel
(1) Erhaltene Schlüssel werden in einem Schlüsselprotokoll dokumentiert (Anzahl, Art, Übergabe durch, Datum).
(2) Schlüssel werden bis zur Rückgabe in einem verschlossenen Tresor aufbewahrt.
(3) Die Rückgabe erfolgt an den Auftraggeber oder eine von ihm schriftlich benannte Person. Die Rückgabe wird protokolliert.
(4) Bei Verlust eines Schlüssels durch NachlassBlick24 werden die Kosten für den Austausch des Schlosses übernommen.
§ 12 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem im Auftragsformular vereinbarten Festpreis:
Kompakt (1-2 Zimmer): 350 €
Standard (3-4 Zimmer): 550 €
Umfangreich (5+ Zimmer / Haus): 800 €
Express-Zuschlag (Einsatz innerhalb 24h): +50% auf den Festpreis
(2) Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer (sofern anwendbar).
(3) Der Festpreis umfasst: Begehung, Videoaufzeichnung, Fotodokumentation, Inventarbericht (PDF), Zugang zum Online-Register.
(4) Zusatzleistungen (Einlagerung, Versand, Verwertung, Koordination) werden separat nach Aufwand berechnet und vorab mit dem Auftraggeber besprochen.
(5) Die Zahlung ist nach Leistungserbringung fällig. Rechnung per E-Mail. Zahlungsziel: 14 Tage.
§ 13 Haftung
(1) NachlassBlick24 haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Für verwahrte Gegenstände haftet NachlassBlick24 im Rahmen der bestehenden Haftpflicht- und Vertrauensschadenversicherung.
(3) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(4) Werteinschätzungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, stellen jedoch keine Gutachten dar und sind nicht rechtsverbindlich.
(5) NachlassBlick24 haftet nicht für Schäden, die daraus resultieren, dass der Auftraggeber nicht zur Beauftragung berechtigt war (vgl. § 4 Abs. 4).
(6) NachlassBlick24 haftet nicht für den Verlust von Gegenständen, die auf Wunsch des Auftraggebers per Post/Versand zugestellt wurden, nach Übergabe an den Versanddienstleister.
§ 14 Versicherung
(1) NachlassBlick24 verfügt über:
a) Betriebshaftpflichtversicherung
b) Vertrauensschadenversicherung
(2) Auf Wunsch wird dem Auftraggeber ein Nachweis der bestehenden Versicherungen vorgelegt.
§ 15 Datenschutz
(1) NachlassBlick24 verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und des Verstorbenen/Pflegebedürftigen ausschließlich zum Zweck der Auftragsausführung.
(2) Foto- und Videoaufnahmen werden verschlüsselt gespeichert und ausschließlich dem Auftraggeber über ein passwortgeschütztes Online-Register zugänglich gemacht.
(3) Alle Daten werden 90 Tage nach Auftragsabschluss gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen oder schriftlich anders vereinbart.
(4) Es gilt die Datenschutzerklärung unter nachlassblick24.de/datenschutz.
(5) Soweit Unterauftragnehmer (z.B. Cloud-Anbieter für das Online-Register) eingesetzt werden, bestehen Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 16 Legitimation gegenüber Dritten
(1) NachlassBlick24 legitimiert sich gegenüber Nachbarn, Hausverwaltungen und sonstigen Dritten durch:
a) Firmenausweis mit Lichtbild
b) Schriftlichen Auftrag mit Name des Verstorbenen/Pflegebedürftigen
c) Autorisierte Schlüsselübergabe
(2) Auf Wunsch informiert der Auftraggeber vorab die Hausverwaltung, Nachbarn oder sonstige Dritte über den Termin per E-Mail.
(3) NachlassBlick24 stellt auf Anfrage die Telefonnummer des Auftraggebers zur Verifizierung bereit.
§ 17 Kündigung und Widerruf
(1) Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit vor Beginn der Begehung kostenfrei stornieren.
(2) Bei Stornierung nach bereits erfolgter Anfahrt wird eine Aufwandspauschale von 50 € berechnet.
(3) Bei Stornierung während der Begehung wird die bis dahin erbrachte Leistung anteilig berechnet.
(4) Ein Widerrufsrecht nach § 312g BGB besteht bei Fernabsatzverträgen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und der Auftraggeber dem Beginn der Ausführung zugestimmt hat.
§ 18 Vertraulichkeit
(1) NachlassBlick24 behandelt alle im Rahmen des Auftrags erlangten Informationen vertraulich.
(2) Eine Weitergabe von Informationen an Dritte erfolgt nur:
a) mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers
b) an vom Auftraggeber benannte Folgedienstleister (im Rahmen der Koordination)
c) bei gesetzlicher Verpflichtung (z.B. Fund illegaler Gegenstände)
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt über das Vertragsende hinaus unbefristet.
§ 19 Testamente und Erbverträge
(1) Wird bei der Begehung ein Testament oder Erbvertrag gefunden, wird dieses nicht geöffnet.
(2) Der Auftraggeber wird informiert und auf die gesetzliche Ablieferungspflicht an das Nachlassgericht hingewiesen (§ 2259 BGB).
(3) NachlassBlick24 verwahrt das Dokument verschlossen und händigt es dem Auftraggeber oder direkt dem Nachlassgericht aus.
§ 20 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 21 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Böblingen, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist.