Transparenz schafft Vertrauen
NachlassBlick24 ersetzt keine rechtlichen Befugnisse. Wir handeln ausschließlich im Rahmen der Legitimation unseres Auftraggebers.
NachlassBlick24 arbeitet ausschließlich auf Grundlage einer Beauftragung durch den Auftraggeber. Da jeder Nachlass anders ist, prüfen wir vor jedem Einsatz sorgfältig die vorliegenden Unterlagen und den jeweiligen Sachverhalt.
Unser Verfahrenauf einen Blick
Vom Todesfall bis zur Herausgabe folgt jeder Auftrag demselben nachvollziehbaren Weg.
- 01TodesfallDer Ausgangspunkt
- 02BeauftragungSchriftlicher Auftrag durch den Auftraggeber
- 03Prüfung der LegitimationIdentität und Nachweise
- 04Dokumentierte BegehungFoto, Video, Transkription
- 05VerwahrungOptional und nachvollziehbar protokolliert
- 06Objektive LegitimationSobald abschließend geklärt
- 07Herausgabenach Verwahrung an die berechtigte Stelle
Was bedeutet „Legitimation“ für uns?
Wir stellen keine Erbenstellung fest. Wir dokumentieren die vom Auftraggeber vorgelegten Unterlagen und Erklärungen und richten unsere Tätigkeit daran aus. Das ist ein wichtiger Unterschied.
NachlassBlick24 entscheidet nicht darüber, wer Erbe ist oder welche Person letztlich berechtigt ist. Wir dokumentieren die vom Auftraggeber vorgelegten Legitimationsunterlagen und prüfen, ob die gewünschte Leistung auf dieser Grundlage durchgeführt werden kann. Bestehen erhebliche Zweifel, führen wir den Auftrag nicht aus.
Wer kann NachlassBlick24 beauftragen?
Eine Beauftragung kommt grundsätzlich durch Personen oder Stellen in Betracht, die nachvollziehbar darlegen können, dass sie zur Veranlassung der gewünschten Maßnahmen berechtigt sind. Je nach Einzelfall können dazu beispielsweise gehören:
Nicht jede Person, die mit dem Verstorbenen verwandt ist, ist automatisch zur Beauftragung berechtigt. Vor jedem Auftrag erfolgt eine Identitätsprüfung sowie die Prüfung der verfügbaren Legitimationsunterlagen.
Welche Unterlagen benötigen wir?
Da jeder Nachlass unterschiedlich ist, richtet sich die erforderliche Legitimation nach der jeweiligen Situation. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, richtet sich nach Art und Umfang der gewünschten Leistung. Je nach Einzelfall können beispielsweise folgende Unterlagen erforderlich oder hilfreich sein:
- Sterbeurkunde
- Personalausweis des Auftraggebers
- Eröffnetes Testament
- Erbschein
- Testamentsvollstreckerzeugnis
- Gerichtliche Bestellungsurkunde
- Vorsorgevollmacht (soweit einschlägig)
- Weitere geeignete Nachweise
Vor Beginn eines Auftrags gleichen wir die vorhandenen Unterlagen mit dem gewünschten Leistungsumfang ab.
Vollmacht,Erbschein & Co.
Diese Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten.
Ob eine bestimmte Legitimation ausreicht, hängt vom Inhalt, vom Umfang und von der konkreten Situation ab. Deshalb prüfen wir jede Beauftragung individuell.
Ob eine Vollmacht für die gewünschte Maßnahme ausreichend ist, hängt insbesondere von ihrem Inhalt, ihrem Umfang und der konkreten Situation ab. Deshalb prüfen wir jede Beauftragung individuell. Sollten Zweifel an der Vertretungsbefugnis bestehen, führen wir den Auftrag nicht aus, bis die erforderliche Legitimation eindeutig geklärt ist.
Wie wir unsereAufträge prüfen
Vor jedem Auftrag erfolgt eine strukturierte Auftragsprüfung. Jeder Auftrag wird individuell geprüft – bei Zweifeln lehnen wir den Auftrag ab.
- 01Identitätsprüfung des Auftraggebers
- 02Erfassung der Beziehung zum Verstorbenen
- 03Prüfung der vorliegenden Nachweise
- 04Schriftliche Auftragserteilung
- 05Dokumentation sämtlicher Maßnahmen
- 06Vollständige Foto- und Videodokumentation
- 07Protokollierung aller übernommenen Gegenstände
- 08Nachvollziehbare Verwahrung
Wann wir einen Auftrag ablehnen
NachlassBlick24 führt keine Maßnahmen durch, wenn:
- die Identität des Auftraggebers nicht eindeutig festgestellt werden kann,
- erhebliche Zweifel an der Berechtigung bestehen,
- mehrere Beteiligte widersprüchliche Anweisungen erteilen,
- der Auftrag eine Rechtsberatung oder rechtliche Bewertung voraussetzen würde,
- gesetzliche Voraussetzungen offensichtlich nicht erfüllt sind,
- Gefahr für Mitarbeiter oder Dritte besteht.
Im Zweifel gilt unser GrundsatzKeine Durchführung ist besser als eine rechtlich zweifelhafte Durchführung.
Welche Leistungen wir ausdrücklich nicht erbringen
Zur klaren Abgrenzung unseres Tätigkeitsbereichs übernehmen wir insbesondere keine:
- Rechtsberatung
- Feststellung der Erben
- Prüfung der Erbberechtigung
- Testamentseröffnung
- Nachlassverwaltung
- Vermögensverwaltung
- Bewertung von Nachlassgegenständen
- Erbauseinandersetzung
- Vermittlung zwischen Erben
- Entscheidung über Eigentumsverhältnisse
- Kontozugriffe
- Öffnung digitaler Konten
- Verteilung des Nachlasses
Diese Aufgaben obliegen den hierfür zuständigen Personen oder Stellen.
Transparenz gegenüberbekannten Beteiligten
Unser Konzept verfolgt den Ansatz, spätere Konflikte möglichst bereits im Zeitpunkt der ersten Begehung zu vermeiden.
- 01Der Auftraggeber erklärt, ob weitere potenzielle Erben oder Beteiligte bekannt sind.
- 02Er benennt diese im Auftragsformular namentlich.
- 03Soweit möglich: Einholung ihrer Zustimmung zur Begehung.
Sämtliche bekannten Beteiligten können und sollten live an der Begehung teilnehmen.
Alle Beteiligten erhalten denselben Informationsstand
- Inventar
- Foto- und Videodokumentation
- Transkription
- Vollständige Dokumentation aller Maßnahmen
Unser Ziel ist es, dass alle bekannten Beteiligten denselben Informationsstand erhalten.
Grundsätze unseres Verfahrens
- 01Transparenz
- 02Neutralität
- 03Verfahrensfairness
- 04Dokumentation
- 05Gleichbehandlung aller bekannten Beteiligten
- 06Keine Verfügung
- 07Keine Rechtsberatung
- 08Nachvollziehbarkeit
Die Einbindung aller bekannten Beteiligten dient aus Sicht von NachlassBlick24 der Transparenz und Konfliktvermeidung. Sie soll keine Aussage darüber treffen, wer tatsächlich Erbe ist oder welche Personen letztlich verfügungsberechtigt sind.
Warum wir dieseSeite veröffentlicht haben
Uns ist bewusst, dass die erste Zeit nach einem Todesfall rechtlich und organisatorisch anspruchsvoll sein kann. Deshalb möchten wir transparent darstellen,
- wie wir arbeiten,
- welche Unterlagen wir prüfen,
- welche Leistungen wir erbringen,
- und welche ausdrücklich nicht.
Wir glauben, dass Transparenz die Grundlage für Vertrauen ist.
Wir schaffen keine neuen Befugnisse.
Wir handeln ausschließlich:
- auf Grundlage einer Beauftragung
- nach Identitätsprüfung
- im Rahmen der vorgelegten Legitimation
- transparent
- dokumentiert
- nachvollziehbar
Unser Ziel ist es, Angehörige und legitimierte Vertreter organisatorisch zu unterstützen – nicht, rechtliche Zuständigkeiten zu ersetzen.
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