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Ratgeber Nachlassrecht

Nachlasssicherung – Wann das Nachlassgericht handelt und wann Sie selbst aktiv werden müssen

Torsten SchmitzAktualisiert Juli 20266 Min. Lesezeit

Viele Angehörige glauben, dass sich "der Staat" automatisch um die Sicherung des Nachlasses kümmert. Das ist ein gefährlicher Irrtum.

Nachlasssicherung bedeutet: Den Nachlass vor Verlust, Beschädigung oder unbefugtem Zugriff schützen, bis die Erbfolge geklärt ist. Das umfasst Wohnungen, Bankkonten, Wertgegenstände, Fahrzeuge und Dokumente.

Was ist Nachlasssicherung?

Nachlasssicherung bedeutet: Den Nachlass vor Verlust, Beschädigung oder unbefugtem Zugriff schützen, bis die Erbfolge geklärt ist. Das umfasst Wohnungen, Bankkonten, Wertgegenstände, Fahrzeuge und Dokumente. Der Gesetzgeber hat dafür in § 1960 BGB eine klare Zuständigkeit definiert: das Nachlassgericht.

§ 1960 Abs. 1 BGB: "Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen, soweit ein Bedürfnis besteht."

Was sagt das Gesetz?

§ 1960 Abs. 2 BGB: Das Nachlassgericht kann insbesondere anordnen:

  • Anlegung von Siegeln (Versiegelung der Wohnung)
  • Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten
  • Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses
  • Bestellung eines Nachlasspflegers
Klingt umfassend. Die Realität sieht anders aus.

Die Realität: Warum das Gericht oft zu spät kommt

  1. 01

    Das Gericht wird nicht automatisch tätig

    Das Nachlassgericht handelt nur "soweit ein Bedürfnis besteht". Es prüft nicht proaktiv bei jedem Todesfall, ob eine Wohnung gesichert werden muss. Jemand muss es beantragen oder anregen.

  2. 02

    Personalmangel und Überlastung

    Nachlassgerichte sind chronisch unterbesetzt. Zwischen Antrag und erster Maßnahme vergehen oft 1–3 Wochen. In Großstädten teilweise länger.

  3. 03

    Keine Versiegelung bei "Standardfällen"

    Bei einer normalen Mietwohnung mit bekannten Erben wird in der Praxis so gut wie nie versiegelt. Das Gericht geht davon aus, dass sich die Erben selbst kümmern.

  4. 04

    Die Zuständigkeitsfrage

    Das zuständige Nachlassgericht richtet sich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verstorbenen (§ 343 FamFG). Bei einem Hospiz- oder Pflegeheimaufenthalt kann das ein anderes Gericht sein als am Wohnort. Das erzeugt zusätzliche Verzögerungen.

Wann müssen Sie selbst handeln?

Immer. Das Nachlassgericht ist keine Sofort-Lösung. In der Praxis bedeutet "Nachlasssicherung" in den allermeisten Fällen: Die Erben oder Bevollmächtigten müssen selbst aktiv werden.

Das Gericht ist zuständig, wenn:

Erben komplett unbekannt sind

Alle Erben ausschlagen

Konkrete Gefährdung nachgewiesen wird

Ein Vermieter oder Gläubiger Nachlasspflegschaft beantragt

Das Gericht ist faktisch nicht zuständig für:

Schnelle Sofortsicherung am Tag des Todes

Dokumentation der Wohnungseinrichtung

Einsammeln von Schlüsseln

Sicherung bei bekannten, aber entfernten Erben

Die Lücke zwischen Tod und Erbschein

Diese Lücke ist das zentrale Problem der Nachlasssicherung in Deutschland:

PhaseDauerWer handelt?
Tod bis Sterbeurkunde1–3 TageBestatter / Standesamt
Sterbeurkunde bis Testamentseröffnung1–4 WochenNachlassgericht
Testamentseröffnung bis Erbschein4–12 WochenNachlassgericht
Gesamte Lücke6–16 WochenNiemand sichert die Wohnung
In diesen 6–16 Wochen steht die Wohnung de facto ungesichert. Der Erbe kann sein Recht nicht nachweisen, das Gericht handelt (noch) nicht, und jeder mit einem Schlüssel hat Zugang.

Wie Sie die Lücke schließen

  1. 01

    Option 1: Selbst sofort handeln

    Wenn Sie vor Ort sind: Schlüssel einziehen, Wohnung dokumentieren, Wertgegenstände in ein Bankschließfach oder zu sich nach Hause bringen (mit Dokumentation).

  2. 02

    Option 2: Nachlasssicherung beauftragen

    Wenn Sie nicht vor Ort sind: Ein professioneller Dienst begeht die Wohnung innerhalb von 24 Stunden, dokumentiert alles per Video und sichert Gegenstände extern. Das schließt die Lücke sofort, unabhängig vom Nachlassgericht.

  3. 03

    Option 3: Nachlasspflegschaft beantragen

    Wenn Sie nicht erbberechtigt sind oder die Erben unbekannt sind: Antrag beim Nachlassgericht auf Bestellung eines Nachlasspflegers. Dauert auf Wochen.

Nachlasspfleger und NachlassBlick24: Kein Widerspruch

Nachlasspfleger werden vom Gericht bestellt und haben das juristische Mandat. Aber auch sie brauchen operative Unterstützung: Wer fährt zur Wohnung? Wer dokumentiert? Wer sichert physisch?

NachlassBlick24 arbeitet als operativer Arm für Nachlasspfleger, Erben und Bevollmächtigte. Wir ersetzen das Gericht nicht, wir überbrücken die Zeit, bis es handelt.

Häufige Fragen

Formell ja (über eine Dienstaufsichtsbeschwerde), praktisch bringt das wenig. Wenn Sie sofortige Sicherung brauchen, müssen Sie selbst handeln.

Die Kosten werden aus dem Nachlass bezahlt. Der Stundenansatz liegt bei 33,50–70 € (je nach Qualifikation). Bei vermögenden Nachlässen können Nachlasspfleger auch einen Anteil des Nachlasswerts berechnen.

Sie können beim Nachlassgericht eine Siegelung anregen. Das Gericht entscheidet nach Ermessen. Schneller und günstiger: Schloss tauschen und dokumentieren.

24h

Nicht warten, bis das Gericht handelt.

NachlassBlick24 sichert innerhalb von 24 Stunden. Sie behalten die Kontrolle, das Gericht kann in Ruhe seinen Prozess durchlaufen.