Todesfall im Pflegeheim – Was passiert mit der alten Wohnung?
Der Bewohner ist verstorben. Das Pflegeheim kümmert sich um das Zimmer. Aber die alte Wohnung? Die steht seit Monaten leer, voll möbliert. Und jetzt?
Die vergessene Wohnung
Viele Menschen ziehen ins Pflegeheim, ohne ihre Wohnung aufzulösen. Die Gründe sind menschlich: Die Hoffnung auf Rückkehr, sentimentale Bindung, oder schlicht fehlende Kraft für eine Auflösung.
Das Ergebnis: Wenn der Bewohner verstirbt, existiert neben dem Zimmer im Heim eine komplette Wohnung mit Mobiliar, persönlichen Gegenständen, Dokumenten und oft auch Wertgegenständen.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt: "Wichtige Regelungen zur Behandlung des Nachlasses im Todesfall sollten Sie bereits vorab vertraglich mit dem Pflegeheim festgelegt haben. Wenn der Wohnraum nicht fristgerecht geräumt wird, können zusätzliche Kosten entstehen."
Die Frage, die niemand stellt – und die trotzdem dringend ist: Was passiert mit der alten Wohnung?
Wer ist verantwortlich?
Das Pflegeheim
Das Heim ist zuständig für die Gegenstände im Zimmer. Der DHPV empfiehlt in seinem Mustervertrag (§ 21), Folgendes vorab zu regeln:
- An wen die Gegenstände herauszugeben sind
- Frist für die Räumung des Zimmers
- Lagerung und Kosten bei verspäteter Abholung
Aber: Das Heim ist nicht zuständig für die alte Wohnung.
Die Angehörigen / Erben
Sie müssen sich um die Wohnung kümmern: Sichern, kündigen, räumen. Problem: Oft leben die Angehörigen weit entfernt und hatten mit der Wohnung des Verstorbenen seit dem Heimeinzug nichts mehr zu tun.
Niemand
Wenn keine Angehörigen bekannt sind oder die Erben die Erbschaft ausschlagen, fällt die Zuständigkeit ans Nachlassgericht. Bis das reagiert, vergehen Wochen.
Die typische Situation
Frau Müller (84) lebte seit 2 Jahren im Pflegeheim. Ihre Wohnung in Stuttgart stand seitdem leer, voll möbliert. Die Miete lief weiter, bezahlt vom Vermögen. Aus dem Vermögen von Frau Müller, bis sie verstirbt.
Ihre Tochter lebt in Kanada. Sie hatte keine Vollmacht für die Wohnung, keinen Erbschein, und kann nicht fliegen.
Was passiert mit der Wohnung?
- Der Vermieter will räumen (Mietvertrag kündigen, neu vermieten)
- In der Wohnung liegt noch Schmuck im Schlafzimmer
- Die Nachbarin hat seit Jahren einen Schlüssel
- Niemand weiß, ob ein Testament in der Wohnung liegt
Was Pflegeheime und Hospize tun können
Bei Aufnahme: Vorsorge ansprechen
Das ideale Zeitfenster ist der Einzug. Fragen, die der Sozialdienst stellen sollte:
- Haben Sie noch eine Wohnung?
- Wer hat einen Schlüssel?
- Wer kümmert sich darum, wenn Sie nicht mehr können?
- Gibt es eine Vorsorgevollmacht, die auch die Wohnung abdeckt?
Im Sterbefall: Angehörige informieren
Neben der Nachricht über den Tod auch aktiv fragen: "Brauchen Sie Unterstützung bei der Sicherung der Wohnung? Wir können Ihnen einen Dienst empfehlen."
Als Service anbieten: Externen Sicherungsdienst empfehlen
Pflegeheime und Hospize können NachlassBlick24 als empfohlene Dienstleister führen. Kein Risiko für die Einrichtung (Kosten trägt der Auftraggeber), aber ein enormer Mehrwert für die Angehörigen.
Die Lösung: Sofortsicherung der Wohnung
Nach der Nachricht von Angehörigen, Betreuern oder dem Pflegeheim selbst beauftragt und sichert NachlassBlick24 die Wohnung innerhalb von 24 Stunden:
- 01
Live-Video-Begehung mit zugeschalteten Angehörigen (weltweit)
- 02
Inventarisierung aller Gegenstände mit Fotos und Zeitstempeln
- 03
Sicherung von Schmuck, Bargeld, Dokumenten in versiegelter Verwahrung
- 04
Sofortmaßnahmen: Heizung, Wasser, Fenster, Briefkasten
- 05
Inventarbericht als PDF innerhalb 24 Stunden
So wissen die Angehörigen sofort, was in der Wohnung ist, ohne selbst anreisen zu müssen.
Was kostet das Nichtstun?
Eine typische Rechnung, wenn niemand handelt:
| Posten | Kosten |
|---|---|
| Miete weiterlaufen (3 Monate) | 2.100 € |
| Verschwundener Schmuck | nicht bezifferbar |
| Erbstreit wegen fehlender Dokumentation | 3.000–15.000 € Anwaltskosten |
| Beanstandung Vermieter (Renovierung / Schäden) | 1.500–5.000 € |
Zum Vergleich: Professionelle Nachlasssicherung kostet 350–800 €. Einmalig.
Häufige Fragen
Es gibt keine gesetzliche Pflicht. Aber gute Einrichtungen tun es im Rahmen ihrer Beziehung. Der DHPV empfiehlt, das Thema vertraglich zu regeln.
Das Ordnungsamt wird informiert und übernimmt die ordnungsbehördliche Bestattung. Für die Wohnung wird das Nachlassgericht zuständig (Nachlasspflegschaft).
Nein. Das Heim hat keinerlei Befugnis über die externe Wohnung des Verstorbenen.
Für Einrichtungen und Angehörige.
Wir sichern die Wohnung, damit Sie sich auf den Abschied konzentrieren können.
Für Einrichtungen: NachlassBlick24 bietet einen kostenlosen Kurzvortrag für Ihr Team (20 Min.) und Informationsmaterial für Angehörige.
Für Angehörige: Wir sichern die Wohnung, damit Sie sich auf den Abschied konzentrieren können.