Wohnung sichern nach Todesfall: Was Angehörige sofort tun müssen
Ein Mensch stirbt. Die Wohnung steht leer. Und plötzlich drängt die Frage: Wer kümmert sich? Wer darf rein? Und was passiert mit den Wertgegenständen, bis der Erbschein da ist?
Dieser Ratgeber erklärt, welche Schritte Sie in den ersten Stunden und Tagen unternehmen sollten, um die Wohnung eines Verstorbenen zu sichern, welche rechtlichen Grundlagen gelten und wann professionelle Hilfe sinnvoll ist.
Warum die Wohnung sofort gesichert werden muss
Zwischen dem Todeszeitpunkt und der Klärung der Erbfolge vergehen oft Wochen. In dieser Zeit passiert mehr, als die meisten Angehörigen ahnen:
- Nachbarn, Bekannte oder entfernte Verwandte verschaffen sich Zugang
- Vermieter oder Hausverwaltungen betreten die Wohnung eigenmächtig
- Wertgegenstände, Bargeld und Dokumente verschwinden
- Ohne Dokumentation steht später Aussage gegen Aussage
Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband stellt in seiner Handreichung zur Nachlasssicherung (Mai 2024) fest: Insbesondere wenn Angehörige nicht bekannt oder nicht vor Ort sind, stellt sich die Frage, wie mit dem Nachlass umzugehen ist.
Das Problem ist dabei nicht neu. Aber es wird schlimmer: Familien leben immer weiter voneinander entfernt. Kinder in München, Eltern in Hamburg, Enkel im Ausland. Wenn der Anruf kommt, kann niemand sofort vor Ort sein.
Die rechtliche Lage: Wer darf was?
Das Nachlassgericht
Gemäß § 1960 BGB hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen, wenn der Erbe unbekannt ist oder die Erbschaft noch nicht angenommen wurde. In der Praxis dauert es jedoch oft Tage bis Wochen, bis das Gericht tätig wird.
- Versiegelung der Wohnung
- Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses
- Hinterlegung von Geld und Wertgegenständen
- Bestellung eines Nachlasspflegers
Die Erben
Mit dem Tod geht das gesamte Vermögen des Erblassers auf die Erben über (§ 1922 BGB). Das heißt: Als Erbe haben Sie grundsätzlich das Recht, die Wohnung zu betreten und Gegenstände zu sichern. Problem: Ohne Erbschein können Sie Ihr Erbrecht oft nicht nachweisen. Und der Erbschein dauert.
Bevollmächtigte
Wer eine Vorsorgevollmacht oder eine postmortale Vollmacht hat, kann sofort handeln. Deshalb ist es so wichtig, diese Dokumente frühzeitig zu erstellen und sicher aufzubewahren.
Die ersten 48 Stunden: Was Sie sofort tun sollten
- 01
Schlüssel sichern
Stellen Sie fest, wer alles einen Schlüssel zur Wohnung hat: Nachbarn, Pflegedienst, Putzhilfe, Hausverwaltung, Freunde. Fordern Sie alle Schlüssel zurück. Im Zweifel: Schließzylinder tauschen.
- 02
Wohnung nicht betreten ohne Dokumentation
Das klingt kontraintuitiv, ist aber entscheidend: Betreten Sie die Wohnung nicht alleine und nicht ohne Dokumentation. Jeder Zugang ohne Zeugen oder Videobeweis kann Ihnen später zum Verhängnis werden, besonders wenn es mehrere Erben gibt.
- 03
Zustand dokumentieren
Fotografieren oder filmen Sie jeden Raum, bevor Sie irgendetwas anfassen oder mitnehmen. Achten Sie auf Zeitstempel. Diese Dokumentation ist Ihr Schutzschild gegen spätere Vorwürfe.
- 04
Wertgegenstände identifizieren, nicht mitnehmen
Schmuck, Bargeld, Sparbücher, Uhren, Kunst: Notieren Sie, was da ist und wo es liegt. Nehmen Sie nichts mit, bevor die Erbberechtigung geklärt ist, es sei denn, es besteht akute Gefahr (Einbruchrisiko, offene Tür).
- 05
Sofortmaßnahmen für die Wohnung
- Heizung auf Frostschutz (nicht aus!)
- Wasser abstellen (Rohrbruchgefahr)
- Kühlschrank und Gefriertruhe kontrollieren
- Fenster schließen, Rollläden herunter
- Elektrische Geräte ausschalten
- Haustiere versorgen oder abholen
Wann professionelle Nachlasssicherung sinnvoll ist
Nicht jeder Todesfall erfordert professionelle Hilfe. Aber in diesen Situationen ist sie fast unverzichtbar:
Sie leben weit entfernt. Die Wohnung steht 500 km oder mehr von Ihrem Wohnort entfernt. Sie können nicht innerhalb von Stunden vor Ort sein.
Sie leben im Ausland. Ein Flug dauert Tage, Visa müssen organisiert werden. Die Wohnung steht in der Zwischenzeit offen.
Es gibt Streit unter Erben. Mehrere Erben, verschiedene Interessen. Eine neutrale, dokumentierte Begehung schützt alle Beteiligten.
Es sind Wertgegenstände vorhanden. Schmuck, Bargeld, Kunst, Sammlungen: Alles, was leicht mitgenommen werden kann, sollte sofort gesichert werden.
Das Nachlassgericht reagiert nicht schnell genug. Zwischen Antrag und Handlung vergehen oft Wochen. Die Wohnung wartet nicht.
So funktioniert eine professionelle Nachlasssicherung
Ein spezialisierter Dienstleister wie NachlassBlick24 übernimmt die Sicherung innerhalb von 24 Stunden:
- 01
Beauftragung und Legitimation
Sie weisen sich als Erbe, Bevollmächtigter oder Nachlasspfleger aus. Sterbeurkunde und Personalausweis genügen für den Start.
- 02
Live-Video-Begehung
Ein Mitarbeiter geht vor Ort durch die Wohnung. Sie sind per Video live zugeschaltet, egal ob Sie in Berlin, Barcelona oder Brisbane sitzen. Sie sehen jeden Raum, können Anweisungen geben, Fragen stellen.
- 03
Inventarisierung
Jeder Raum wird Foto für Foto dokumentiert. Wertgegenstände werden einzeln erfasst: Was, wo, wann. Mit Zeitstempel und Videonachweis.
- 04
Sicherung
Auf Ihre Anweisung werden Wertgegenstände, Dokumente und Bargeld entnommen und in versiegelten Behältnissen extern verwahrt.
- 05
Übergabe
Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden einen vollständigen Inventarbericht als PDF, das Video der Begehung und Zugang zu einem geschützten Online-Register. Die Herausgabe gesicherter Gegenstände erfolgt nur an legitimierte Personen mit Empfangsprotokoll.
Was es kostet
Professionelle Nachlasssicherung arbeitet mit transparenten Festpreisen:
Zum Vergleich: Ein verschwundener Ehering, ein nicht dokumentiertes Sparbuch oder ein monatelanger Erbstreit kosten ein Vielfaches.
Häufige Fragen (FAQ)
Ja, als voraussichtlicher Erbe dürfen Sie die Wohnung betreten. Allerdings können Sie Ihr Recht gegenüber Dritten (Vermieter, Hausverwaltung) ohne Erbschein oft nicht durchsetzen. Eine Sterbeurkunde in Kombination mit dem Personalausweis hilft in vielen Fällen.
Es gibt keine gesetzliche Frist für die Räumung. Allerdings läuft der Mietvertrag weiter, und die Miete muss vom Erben gezahlt werden. Bei Sonderkündigung gilt die gesetzliche Kündigungsfrist (in der Regel 3 Monate).
Die Wohnung bleibt ungesichert. Vermieter oder Hausverwaltungen können nach angemessener Frist die Wohnung öffnen (lassen). Wertgegenstände sind dann möglicherweise nicht mehr vorhanden oder nicht mehr zuordenbar.
Ja, auf Antrag oder von Amts wegen. In der Praxis geschieht das aber nur bei größeren Nachlässen oder bei konkretem Verdacht auf Gefährdung. Für eine Standardwohnung wird selten ein Richter aktiv.
Für die reine Sicherung (Dokumentation, Verwahrung) nicht. Für die rechtliche Abwicklung (Erbschein, Auseinandersetzung, Pflichtteil) empfiehlt sich ein Fachanwalt für Erbrecht.
Zusammenfassung: Ihre nächsten Schritte
- 01Schlüssel sichern und einziehen
- 02Wohnung nicht unbegleitet betreten
- 03Zustand dokumentieren (Fotos mit Zeitstempel)
- 04Wertgegenstände identifizieren, nicht mitnehmen
- 05Sofortmaßnahmen durchführen (Wasser, Heizung, Tiere)
- 06Bei Entfernung, Streit oder Wertgegenständen: professionelle Sicherung beauftragen
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